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	<title>Arzneimittelkommission der deutschen Heilpraktiker (AMK) &#187; Arzneimittelinformationen</title>
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	<description>Stufenplanbeteiligte nach § 63 des Arzneimittelgesetzes (AMG)</description>
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		<title>Chargenrückruf Fa. Pascoe pharmazeutische Präparate (02.08.2024)</title>
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		<pubDate>Tue, 06 Aug 2024 08:16:07 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Frau Backes</dc:creator>
				<category><![CDATA[Aktuelle Mitteilungen]]></category>
		<category><![CDATA[Arzneimittelinformationen]]></category>
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		<description><![CDATA[In Abstimmung mit der zuständigen Überwachungsbehörde, dem Hessischen Landesamt für Gesundheit und Pflege (HLfGP), bittet die Pascoe Pharmazeutische Präparate GmbH, 35394 Gießen, nachfolgende Charge mit sofortiger Wirkung vom Markt zu nehmen. Nachfolgend können Sie den Chargenrückruf herunterladen. http://amk-heilpraktiker.info/wp-content/uploads/2024/08/Pascoe_pharmaz_Produkte_Chargenrückruf.pdf]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>In Abstimmung mit der zuständigen Überwachungsbehörde, dem Hessischen Landesamt für Gesundheit und Pflege (HLfGP), bittet die Pascoe Pharmazeutische Präparate GmbH, 35394 Gießen, nachfolgende Charge mit sofortiger Wirkung vom Markt zu nehmen.</p>
<p>Nachfolgend können Sie den Chargenrückruf herunterladen.</p>
<p>http://amk-heilpraktiker.info/wp-content/uploads/2024/08/Pascoe_pharmaz_Produkte_Chargenrückruf.pdf</p>
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		<title>Chargenrückruf Fa. Sanum-Kehlbeck GmbH &amp; Co. KG  (13.04.2023)</title>
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		<pubDate>Mon, 17 Apr 2023 09:06:28 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Frau Backes</dc:creator>
				<category><![CDATA[Arzneimittelinformationen]]></category>

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		<description><![CDATA[Hiermit ruft die Firma Sanum-Kehlbeck GmbH &#38; Co. KG in Abstimmung mit der zuständigen Aufsichtsbehörde in Hannover mit sofortiger Wirkung die folgenden Chargen vom Markt zurück: Nachfolgend können Sie den Chargenrückruf vom 13.04.2023 herunterladen: Chargenrueckruf_Sanum_Kehlbeck_230413]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Hiermit ruft die Firma Sanum-Kehlbeck GmbH &amp; Co. KG in Abstimmung mit der zuständigen Aufsichtsbehörde in Hannover mit sofortiger Wirkung die folgenden Chargen vom Markt zurück:</p>
<p>Nachfolgend können Sie den Chargenrückruf vom 13.04.2023 herunterladen:</p>
<p><a href='http://amk-heilpraktiker.info/wp-content/uploads/2023/04/Chargenrueckruf_Sanum_Kehlbeck_230413.pdf'>Chargenrueckruf_Sanum_Kehlbeck_230413</a></p>
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		<title>Chargenrückrufe Fa. Sanum-Kehlbeck GmbH &amp; Co. KG</title>
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		<pubDate>Thu, 06 Apr 2023 11:14:38 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Frau Backes</dc:creator>
				<category><![CDATA[Arzneimittelinformationen]]></category>

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		<description><![CDATA[Hiermit ruft die Firma Sanum-Kehlbeck GmbH &#38; Co. KG in Abstimmung mit der zuständigen Aufsichtsbehörde in Hannover mit sofortiger Wirkung folgende Chargen vom Markt zurück: Nachfolgend können Sie den Chargenrückruf herunterladen: Chargenrueckruf_Fa.Sanum_Kehlbeck]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Hiermit ruft die Firma Sanum-Kehlbeck GmbH &amp; Co. KG in Abstimmung mit der zuständigen Aufsichtsbehörde in Hannover mit sofortiger Wirkung folgende Chargen vom Markt zurück:</p>
<p>Nachfolgend können Sie den Chargenrückruf herunterladen:</p>
<p><a href='http://amk-heilpraktiker.info/wp-content/uploads/2023/04/Chargenrueckruf_Fa.Sanum_Kehlbeck2.pdf'>Chargenrueckruf_Fa.Sanum_Kehlbeck</a></p>
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		<title>Zulassungen Kava-Kava-haltiger Arzneimittel widerrufen  07.01.2020</title>
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		<pubDate>Tue, 07 Jan 2020 15:13:19 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Frau Backes</dc:creator>
				<category><![CDATA[Aktuelle Mitteilungen]]></category>
		<category><![CDATA[Arzneimittelinformationen]]></category>
		<category><![CDATA[Gesetze, Verordnungen und Richtlinien]]></category>
		<category><![CDATA[Presseinformationen]]></category>

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		<description><![CDATA[Berlin/Bonn, 07.01.2020 Das BfArM (Bundesinstitut für Arzneimittel- und Medizinprodukte) hat die noch verbliebenen Zulassungen Kava-Kava-haltiger Arzneimittel widerrufen. Nach Aussage der Bundesbehörde ist das Nutzen-Risiko-Verhältnis ungünstig, und eine Wirksamkeit nicht belegt. Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte hat sich mit dieser Entscheidung dem Ausschuss für pflanzliche Arzneimittel (HMPC) der EMA (Europäische Arzneimittelbehörde) angeschlossen. Nach dem Widerruf [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Berlin/Bonn, 07.01.2020</p>
<p>Das BfArM (Bundesinstitut für Arzneimittel- und Medizinprodukte) hat die noch verbliebenen Zulassungen Kava-Kava-haltiger Arzneimittel widerrufen. Nach Aussage der Bundesbehörde ist das Nutzen-Risiko-Verhältnis ungünstig, und eine Wirksamkeit nicht belegt. Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte hat sich mit dieser Entscheidung dem Ausschuss für pflanzliche Arzneimittel (HMPC) der EMA (Europäische Arzneimittelbehörde) angeschlossen. Nach dem Widerruf von Zulassungen für Kava-Kava-Präparate vor vielen Jahren waren nur noch wenige dieser Arzneimittel im Verkehr, obwohl es immer wieder Klagen gegen den Widerruf der Zulassung gab und auch die Kommission E sich in einem Gerichtsverfahren als sachverständiger Ausschuss äußern musste.</p>
<p>Das BfArM hat mit einem <a href="https://www.bfarm.de/SharedDocs/Downloads/DE/Arzneimittel/Pharmakovigilanz/Risikoinformationen/RisikoBewVerf/g-l/kava_bescheid_201219.pdf?__blob=publicationFile&amp;v=2" target="_blank">Bescheid vom 20. Dezember den Widerruf der Zulassung Kava-Kava-haltiger Arzneimittel angeordnet</a>. Der HMPC kam im Sommer 2019 zu dem Schluss, dass keine Pflanzenmonographie der Europäischen Union zur Verwendung von Kava-Kava (<em>Piper methysticum </em>G. Forst., Rhizom) in Arzneimitteln erstellt werden kann, da das Nutzen-Risiko-Verhältnis zusammenfassend als negativ betrachtet werden müsse.</p>
<p>Insbesondere hatte der Ausschuss für pflanzliche Arzneimittel bei der EMA toxikologische Bedenken angeführt, unter anderem eine Hepatotoxizität und das karzinogene Potenzial, und in seiner Einschätzung berücksichtigt, dass spontan gemeldete Verdachtsfälle von Nebenwirkungen über das Auftreten von Leberschäden, einschließlich Fälle von Leberversagen, die zu Lebertransplantationen und tödlichen Verläufen führten, vorlägen.</p>
<p>Nicht betroffen von dieser Einschätzung sind Arzneimittel, die nach einer im Homöopathischen Teil des Arzneibuches beschriebenen Verfahrenstechnik hergestellt werden und Kava-Kava-Zubereitungen in einer Endkonzentration enthalten, die geringer ist als die vierte Dezimalpotenz (D4). Zudem Arzneimittel, die nach einer im Homöopathischen Teil des Arzneibuches beschriebenen spagyrischen Verfahrenstechnik nach Zimpel hergestellt werden.</p>
<p>In der Konsequenz bedeutet dies für Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker, dass die bisher verbliebenen Kava-Kava-Präparate nicht mehr zur Verfügung stehen.</p>
<p>Arzneimittelkommission der deutschen Heilpraktiker</p>
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		<item>
		<title>Information zum Gesetz für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung (GSAV)     (20.08.2019)</title>
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		<pubDate>Tue, 20 Aug 2019 14:35:38 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Frau Backes</dc:creator>
				<category><![CDATA[Aktuelle Mitteilungen]]></category>
		<category><![CDATA[Arzneimittelinformationen]]></category>
		<category><![CDATA[Downloads]]></category>
		<category><![CDATA[Gesetze, Verordnungen und Richtlinien]]></category>
		<category><![CDATA[Eigenblut]]></category>
		<category><![CDATA[GSVA]]></category>

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		<description><![CDATA[Liebe Kolleginnen und Kollegen, der Bundestag hat das Gesetz für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung (GSAV) beschlossen und der Bundesrat am 28.06.2019 zugestimmt. Der Gesetzgeber ist bei der Verabschiedung des Gesetzes leider nicht auf die Stellungnahme und Einwände der Arzneimittelkommission der deutschen Heilpraktiker und der Heilpraktikerverbände eingegangen. Obwohl das Gesetz nach der Sommerpause des Bundestages [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Liebe Kolleginnen und Kollegen,</p>
<p>der Bundestag hat das Gesetz für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung (GSAV) beschlossen und der Bundesrat am 28.06.2019 zugestimmt.</p>
<p>Der Gesetzgeber ist bei der Verabschiedung des Gesetzes leider nicht auf die Stellungnahme und Einwände der Arzneimittelkommission der deutschen Heilpraktiker und der Heilpraktikerverbände eingegangen.</p>
<p>Obwohl das Gesetz nach der Sommerpause des Bundestages noch einmal geändert werden sollte, ist es nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger am 15.08.2019 mit dem 16.08.2019 in Kraft getreten.</p>
<p>Für Heilpraktiker gibt es damit einige relevante Änderungen, die durch Änderungen des Arzneimittelgesetzes (AMG) durch das GSAV bedeutsam sind.</p>
<p>Bei §13Abs.2b AMG geht es um dier erlaubnisfreie Herstellung von Arzneimitteln in der Praxis von Ärzten und Heilpraktikern. Diese Regelung wird insofern geändert, dass zukünftig nur noch Ärzte und Zahnärzte erlaubnisfrei verschreibungspflichtige Arzneimittel zur unmittelbaren Anwendung am Patienten herstellen dürfen.</p>
<p>Für Heilpraktiker bedeutet dies in der Konsequenz, dass verschreibungspflichtige Arzneimittel, nur noch mit Erlaubnis der Aufsichtsbehörde zur Anwendung in der Praxis hergestellt werden dürfen.</p>
<p>Diese Erlaubniserteilung setzt nach geltendem Arzneimittelrecht allerdings einige Anforderungen voraus, dazu gehört auch ein entsprechendes naturwissenschaftliches Hochschulstudium (Chemie, Biologie, Tiermedizin, Pharmazie) und mehrjährige Berufserfahrung in der Qualitätskontrolle von Arzneimitteln (siehe dazu §§14 und 15 AMG). Diese Anforderungen sind nur für die wenigsten Heilpraktiker erfüllbar.</p>
<p>Problematisch für den Beruf ist bei der Gesetzesändeung besonders, dass Blutzubereitungen in der gültigen Form der Arzneimittelverschreibungsverordnung (AMVV) ebenfalls unter die Verschreibungspflicht fallen.</p>
<p>Die AMVV stellt Arzneimittel, die verschreibungspflichtig sind, erst ab der homöopathischen Verdünnung der D4 von der Verschreibungspflicht frei.</p>
<p>Damit wäre nach gültigem Arzneimittelrecht die Anwendung von homöopathisch potenzierten Eigenblut für Heilpraktiker weiterhin möglich.</p>
<p>Blut und Blutzubereitungen unterliegen zusätzlich auch dem Transfusionsgesetz (TFG). Hier sind die Eigenblutprodukte, die homöopathisch zubereitet sind, im Prinzip ab der D1 (§ 28 TGF) vom Arztvorbehalt befreit.</p>
<p>Ebenfalls unter Arztvorbehalt stellt das GSAV die Anwendung von Gewebe und Gewebezubereitungen am Patienten (20d AMG).</p>
<p>Mit dem neuen Gesetz wird das Bundesgesundheitsministerium auch ermächtigt Stoffe in einer Anlage von verbotenen Stoffen aufzulisten, deren Anwendungen in Deutschland grundsätzlich verboten sind.</p>
<p>Damit ist die Frischzellentherapie grundsätzlich verboten, also für Ärzte und Heilpraktiker. Ebenso die Anwendung von Aflatoxinen, Ethylenoxid, Farbstoffen und Stoffen tierischer Herkunft mit dem Risiko der Übertragung transmissibler spondioformer Enzephalopathien.</p>
<p>Berlin/Bonn, den 20.08.2019</p>
<p>Arne Krüger, Sprecher der Arzneimittelkommission</p>
<p>Links GSAV</p>
<p><a href="https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/Gesetze_und_Verordnungen/GuV/G/GSAV_bgbl119_S.1202_150819.pdf">https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/Gesetze_und_Verordnungen/GuV/G/GSAV_bgbl119_S.1202_150819.pdf</a></p>
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		</item>
		<item>
		<title>Chargenrückruf Fenchel 20 x 2,2 g Filterbeutel CH.-B.: 19002096 (15.05.2019)</title>
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		<pubDate>Wed, 15 May 2019 11:09:55 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Frau Backes</dc:creator>
				<category><![CDATA[Arzneimittelinformationen]]></category>
		<category><![CDATA[Bombastus]]></category>
		<category><![CDATA[Fenchel]]></category>

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		<description><![CDATA[Die Firma Bombastus-Werke AG, 01705 Freital, bittet um folgende Veröffentlichung: „Aufgrund einer Meldung aus einer Apotheke über zusammenklebende Filterbeutel und ungewöhnlich starkem Duft nach Fenchel wurde der Fertigwarenbestand von Fenchel, 20 x 2,2 g Filterbeutel (PZN 04856488), der genannten Charge überprüft. Der Mangel wurde an weiteren Packungen dieser Charge bestätigt. Da Wechselwirkungen zwischen Packmittel und [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Die Firma Bombastus-Werke AG, 01705 Freital, bittet um folgende Veröffentlichung:<br />
„Aufgrund einer Meldung aus einer Apotheke über zusammenklebende Filterbeutel<br />
und ungewöhnlich starkem Duft nach Fenchel wurde der Fertigwarenbestand von<br />
Fenchel, 20 x 2,2 g Filterbeutel (PZN 04856488), der genannten Charge überprüft.<br />
Der Mangel wurde an weiteren Packungen dieser Charge bestätigt. Da<br />
Wechselwirkungen zwischen Packmittel und Arzneitee nicht auszuschließen sind,<br />
rufen wir vorsorglich die betroffene Charge zurück. Für die Abholung und Erstattung<br />
der betroffenen Packungen setzen Sie sich bitte mit dem Vertrieb der Bombastus-<br />
Werke AG telefonisch in Verbindung: Telefon 0351 6580312 Montag bis Freitag 7.00<br />
Uhr bis 16.00 Uhr.“</p>
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		</item>
		<item>
		<title>Daunoblastin® 20 mg: Voraussichtlicher Lieferabriss von April bis August 2019 (19.03.2019)</title>
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		<pubDate>Tue, 19 Mar 2019 12:27:36 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Frau Backes</dc:creator>
				<category><![CDATA[Arzneimittelinformationen]]></category>
		<category><![CDATA[Daunoblastin 20 mg]]></category>
		<category><![CDATA[Pfizer Phama]]></category>

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		<description><![CDATA[AMK / Die Firma Pfizer Pharma PFE GmbH informiert mittels Informationsschreiben über eine voraussichtliche Lieferunfähigkeit von April bis August 2019 zu Daunoblastin® (Daunorubicin) 20 mg, Pulver zur Herstellung einer Infusions- oder Injektionslösung (1). Derzeit ist die Lieferfähigkeit eingeschränkt. Das Arzneimittel ist bei Erwachsenen zur Remissionsinduktion bei akuter lymphatischer (ALL) und bei akuter myeloischer Leukämie (AML) [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>AMK / Die Firma Pfizer Pharma PFE GmbH informiert mittels Informationsschreiben über eine voraussichtliche Lieferunfähigkeit von April bis August 2019 zu Daunoblastin® (Daunorubicin) 20 mg, Pulver zur Herstellung einer Infusions- oder Injektionslösung (1). Derzeit ist die Lieferfähigkeit eingeschränkt.<br />
Das Arzneimittel ist bei Erwachsenen zur Remissionsinduktion bei akuter lymphatischer (ALL) und bei akuter myeloischer Leukämie (AML) in Kombination mit anderen Zytostatika zugelassen. Bei Kindern und Jugendlichen ist es als Teil einer Kombinationstherapie zur Behandlung der ALL und AML indiziert. Das BfArM listet Daunorubicin unter den versorgungsrelevanten Wirkstoffen, die in Bezug auf ihre Verfügbarkeit für die Patientenversorgung einer besonderen behördlichen Beobachtung unterliegen (2).<br />
Da in Deutschland kein alternatives Monopräparat mit dem Wirkstoff Daunorubicin zugelassen ist, verweist die Firma auf die Möglichkeit eines Einzelimports gemäß § 73 (3) AMG. Mögliche Unterschiede in den Angaben der jeweiligen Fachinformationen zur Zubereitung der patientenindividuellen Dosierung sind dabei zu berücksichtigen.<br />
Im Falle eines Fortbestehens der eingeschränkten Lieferfähigkeit auch nach August 2019 könnten nach Rücksprache mit der Firma reduzierte Mengen ausgeliefert werden.<br />
Weitere Informationen und die Kontaktdaten der Firma sind dem Informationsschreiben auf der AMK-Homepage zu entnehmen.<br />
Die AMK bittet ApothekerInnen Risiken für Patienten im Zusammenhang mit einem Lieferausfall von Daunoblastin® unter www.arzneimittelkommission.de zu melden. </p>
<p>Quellen<br />
1) BfArM; Lieferengpass zu Daunoblastin® 20 mg Pulver zur Herstellung einer Infusions- oder Injektionslösung. www.bfarm.de → Arzneimittel → Arzneimittelzulassung → Arzneimittelinformationen → Lieferengpässe (Zugriff am 11. März 2019)<br />
2) BfArM; Liste der Arzneimittel/Wirkstoffe, die in Bezug auf ihre Verfügbarkeit für die Patientenversorgung einer besonderen behördlichen Beobachtung unterliegen (ohne Impfstoffe). www.bfarm.de → Arzneimittel → Arzneimittelzulassung → Arzneimittelinformationen → Lieferengpässe (Zugriff am 11. März 2019) </p>
<p><a href='http://amk-heilpraktiker.info/wp-content/uploads/2019/03/19_11_Infobrief_Daunoblastin_Pfizer-Pharma.pdf'>19_11_Infobrief_Daunoblastin_Pfizer Pharma</a></p>
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		</item>
		<item>
		<title>Meda Pharma GmbH &amp; Co.KG ruft einzelne Chargen des Adrenalin-Autoinjektors Fastjekt® / Fastjekt® Junior wegen einer möglichen Funktionsstörung zurück (18.04.2017)</title>
		<link>http://amk-heilpraktiker.info/?p=485</link>
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		<pubDate>Tue, 18 Apr 2017 13:19:14 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Frau Backes</dc:creator>
				<category><![CDATA[Arzneimittelinformationen]]></category>
		<category><![CDATA[Adrenalin-Autoinjektor Fastjekt]]></category>
		<category><![CDATA[Meda Pharma]]></category>

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		<description><![CDATA[Rote-Hand-Brief zu Fastjekt® Autoinjektoren: Ausweitung des Chargenrückrufs – nun auch Rückholung vom Patienten Diese AMK-Nachricht wurde bereits am 7. April 2017 auf der AMK-Homepage (www.arzneimittelkommission.de) veröffentlicht. AMK / In Abstimmung mit dem Regierungspräsidium Darmstadt informiert die Meda Pharma GmbH &#38; Co. KG nun mittels Rote-Hand-Brief über die Ausweitung des Chargenrückrufs der Adrenalin-Autoinjektoren Fastjekt® und Fastjekt® [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Rote-Hand-Brief zu Fastjekt® Autoinjektoren: Ausweitung des Chargenrückrufs – nun auch Rückholung vom Patienten</p>
<p>Diese AMK-Nachricht wurde bereits am 7. April 2017 auf der AMK-Homepage (www.arzneimittelkommission.de) veröffentlicht.<br />
AMK / In Abstimmung mit dem Regierungspräsidium Darmstadt informiert die Meda Pharma GmbH &amp; Co. KG nun mittels Rote-Hand-Brief über die Ausweitung des Chargenrückrufs der Adrenalin-Autoinjektoren Fastjekt® und Fastjekt® Junior in der vorangegangenen Woche (siehe Pharm. Ztg. 2017 Nr. 14, Seite 104) auf Patientenebene.<br />
Auffälligkeiten bei der Aktivierung des Autoinjektors, der durch einen Defekt einer Lieferantenkomponente hervorgerufen wurde, gaben Anlass für die vorsorgliche Maßnahme. Aufgrund dieses möglichen Defektes könnte eine erhöhte Kraft zur Auslösung erforderlich sein oder die Aktivierung fehlschlagen und das Produkt im Notfall möglicherweise das Adrenalin nicht freisetzen. Aufgetreten ist diese Auffälligkeit bei einer Charge, die nicht in Deutschland in Verkehr gebracht wurde. Die Auftretenswahrscheinlichkeit des Defekts ist äußerst selten und eine Prüfung und Analyse aller potenziell betroffenen Chargen hat bislang keinen weiteren Autoinjektor mit einem Defekt identifiziert.<br />
Vom Rückruf ebenso betroffen sind Importe mit den Handelsnamen EpiPen® und EpiPen® Junior. Nähere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte dem Rote-Hand-Brief in der entsprechenden online gestellten AMK-Nachricht.<br />
Die AMK bittet Apotheken, umgehend Patienten und belieferte Institutionen, die im Besitz eines Fastjekt® / Fastjekt® Junior der betroffenen Chargen sein könnten, zu informieren, bei der Überprüfung der Autoinjektoren bezüglich der aufgedruckten Chargenbezeichnung zu unterstützen und gegebenenfalls Injektoren der betroffenen Chargen auszutauschen. Nach Angaben der Firma Meda erfolgte das erstmalige Inverkehrbringen betroffener Chargen für Fastjekt® Junior ab Februar 2016 und für Fastjekt® ab dem 23. Juni 2016 (die Auflistung der von Meda betroffenen vollständigen Chargenbezeichnungen siehe obige Quellenangabe).<br />
Kosten für den Patienten entstünden nicht. Die Kostenerstattung für die Apotheken regelt die Firma Meda.<br />
Bitte melden Sie der AMK Verdachtsfälle zu Arzneimittelrisiken, die im Zusammenhang mit der Anwendung von Adrenalin-Autoinjektoren stehen. /</p>
<p>Quellen<br />
Meda Pharma GmbH &amp; Co. KG an AMK (E-Mail-Korrespondenz); Chargenrückruf Fastjekt Autoinjektor und Fastjekt Junior Autoinjektor. (6. April 2017)</p>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Chargenrückruf Isotone Natriumchlorid-Lösung 0,9 % BC Glas, 20 x 50 ml Injektionslösung (PZN 02337206) (04.03.2016)</title>
		<link>http://amk-heilpraktiker.info/?p=448</link>
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		<pubDate>Fri, 04 Mar 2016 08:27:33 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Frau Backes</dc:creator>
				<category><![CDATA[Arzneimittelinformationen]]></category>
		<category><![CDATA[Berlin-Chemie AG]]></category>
		<category><![CDATA[Isotone Natriumchlorid-Lösung]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://amk-heilpraktiker.info/?p=448</guid>
		<description><![CDATA[Die Arzneimittelkommission der Deutschen Apotheker informiert: Isotone Natriumchlorid-Lösung 0,9 % BC Glas, 20 x 50 ml Injektionslösung (PZN 02337206) Chargenbezeichnung: 133023 und 133024 Die Firma Berlin-Chemie AG, 12489 Berlin, informiert über den sofortigen Chargenrückruf des oben genannten Arzneimittels. Ein erhöhter pH-Wert der Lösung, der möglicherweise durch die verwendete Glasflaschen-Charge verursacht sein könnte, kann nicht ausgeschlossen [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Die Arzneimittelkommission der Deutschen Apotheker informiert:<br />
<strong> Isotone Natriumchlorid-Lösung 0,9 % BC Glas, 20 x 50 ml Injektionslösung (PZN 02337206)<br />
Chargenbezeichnung: 133023 und 133024</strong><br />
Die Firma Berlin-Chemie AG, 12489 Berlin, informiert über den sofortigen Chargenrückruf des oben genannten Arzneimittels. Ein erhöhter pH-Wert der Lösung, der möglicherweise durch die verwendete Glasflaschen-Charge verursacht sein könnte, kann nicht ausgeschlossen werden. Somit besteht das Risiko von Elektrolytstörungen, Venenreizungen und Gewebsnekrosen bei extravasaler Applikation sowie von Inkompatibilitäten mit anderen Arzneimitteln. Abgesehen von Meldungen zu Inkompatibilitäten einer anderen Charge, die bereits zurückgerufen wurde, liegen der Firma derzeit keine Meldungen zu Nebenwirkungen, Inkompatibilitäten und erhöhten pH-Werten zu diesen Arzneimittelchargen vor.<br />
Die AMK bittet um Überprüfung der Warenbestände bezüglich vorhandener Packungen der genannten Chargen und um sofortige Isolation vom Bestand. Die betroffenen Packungen dürfen ab sofort nicht abgegeben und nicht angewendet werden.<br />
Für Rückfragen steht Ihnen die Firma Berlin-Chemie AG telefonisch unter 030 6707-0 zur Verfügung.<br />
Berlin, 03.03.2016</p>
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		<title>Chargenrückruf Rauwolfia serpentina, Urtinktur D1, 50 ml, Dilution, Ch.-B.: A121 (01.07.2015)</title>
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		<pubDate>Wed, 01 Jul 2015 12:10:27 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Frau Backes</dc:creator>
				<category><![CDATA[Arzneimittelinformationen]]></category>
		<category><![CDATA[Rauwolfia serpentina]]></category>
		<category><![CDATA[Urtinktur D1]]></category>
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		<description><![CDATA[Die Firma Weleda AG, 73525 Schwäbisch Gmünd, bittet um folgende Veröffentlichung: „Im Rahmen einer hausinternen Überprüfung wurde festgestellt, dass vereinzelt Dilutionen mit defekten Tropfeinsätzen ausgeliefert wurden. Aus diesem Grund rufen wir vorsorglich die genannte Charge des Arzneimittels Rauwolfia serpentina, Urtinktur D1, 50 ml Dilution (PZN 02435995) aus dem Handel zurück. Von einem Risiko für die [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Die Firma Weleda AG, 73525 Schwäbisch Gmünd, bittet um folgende Veröffentlichung:<br />
„Im Rahmen einer hausinternen Überprüfung wurde festgestellt, dass vereinzelt Dilutionen mit defekten Tropfeinsätzen ausgeliefert wurden. Aus diesem Grund rufen wir vorsorglich die genannte Charge des Arzneimittels Rauwolfia serpentina, Urtinktur D1, 50 ml Dilution <strong>(PZN 02435995)</strong> aus dem Handel zurück. Von einem Risiko für die Patienten ist nicht auszugehen. Wir bitten Sie um Überprüfung der Bestände und Rücksendung der betroffenen Packungen mittels APG Formular über den pharmazeutischen Großhandel zur Gutschrift.“</p>
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