Anzeigepflicht der Herstellung von Arzneimitteln

Information der Arzneimittelkommission der deutschen Heilpraktiker bezüglich der arzneimittelrechtlichen Änderungen zur Anzeigepflicht der Herstellung von Arzneimitteln nach der AMG-Novelle vom 23.07.2009

Berlin / Bonn, den 25.1.2010
Liebe Kolleginnen und Kollegen,

durch das Rechtsgrundlage für von Ärzten und Heilpraktikern hergestellte Arzneimittel im Arzneimittelgesetz (AMG) maßgeblich geändert. Einige Landesministerien und die für die Arzneimittelüberwachung zuständigen Landesbehörden haben im Rahmen der Arzneimittelüberwachung basierend auf den §§ 64 und 67 des AMG haben die Heilpraktikerverbände auf die Anzeigepflicht und Erlaubnispflicht im Rahmen der Ausübung der Naturheilkunde hingewiesen, teilweise mit sehr knapper Terminsetzung. Aus diesem Grund weisen wir als Arzneimittelkommission die Heilpraktikerverbände und die Kollegenschaft ebenfalls auf diese rechtliche Situation hin.

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Kategorie: Gesetze, Verordnungen und Richtlinien.