Eigenblut in der Naturheilpraxis (04.05.2017)

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

auf der Basis eines Votums einer Arbeitsgruppe von leitenden Medizinalbeamten gibt es eine Feststellung, dass mit Ausnahme homöopathischer Eigenblutprodukte (nach Arzneibuch hergestellt), alle anderen Eigenblutprodukte die in der Heilpraktikerpraxis hergestellt werden, unter den Arztvorbehalt fallen sollen.

Die Arzneimittelkommission der deutschen Heilpraktiker ist zusammen und im Auftrag der Heilpraktikerverbände dabei, diese aus unserer Sicht unsinnige Position mit dem zuständigen Bundesministerium zu klären und eine Richtigstellung des Ministeriums zu bewirken. Nach einer Klärung werden wir die Kollegenschaft informieren.

Derzeit besteht durch den einzelnen Heilpraktiker kein Handlungsbedarf.

Falls Sie von Ihren Aufsichtsbehörden angeschrieben werden sollten, mit dem Hinweis zukünftig keine Eigenblutprodukte mehr herzustellen, wenden Sie sich bitte an die Arzneimittelkommission, die Sie mit einem Formulierungshinweis unterstützen wird.

Arzneimittelkommission der deutschen Heilpraktiker (AMK)
amk@amk-heilpraktiker.de

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Arne Krüger, Heilpraktiker & Tierarzt
Fachverband Deutscher Heilpraktiker – 2.Vizepräsident
& Landesvorsitzender Berlin-Brandenburg
Samuel-Hahnemann-Schule – stellv. Schulleiter
Arzneimittelkommission der deutschen Heilpraktiker
stellv. Sprecher / homoeovet@t-online.de
Mohriner Allee 88 / 12347 Berlin
Tel. 030 / 703 69 60 Mail-Fax. 03222 /3735766
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