Neufassung des LFGB

 

Nach deutschem Recht sind Zusatzstoffe in Lebensmitteln zulassungspflichtig.

Wie das Verbot von schädlichen Inhaltsstoffen in Lebensmitteln stellt dies einen Schutz des Verbrauchers dar, z.B. vor in bestimmten Dosierungen möglicherweise problematischen Zusatzstoffen.

Hier der ganze Artikel C-Artikel-LFGB-2010-11-14


Kategorie: Gesetze, Verordnungen und Richtlinien.