Mailaktionen zum Lebensmittelgesetzbuch

Als Reaktion auf die Mailaktionen zum Lebensmittelgesetzbuch ( LMBG ) und zur den EURichtlinien für tradionelle Pflanzenpräparate nimmt die Arzneimittelkommission wie folgt Stellung.

Zulassungspflicht für Nahrungsergänzungsmittel 

Nach deutschem Recht waren Zusatzstoffe in Lebensmitteln zulassungspflichtig und in Kombination mit dem Verbot vor schädlichen Inhaltsstoffen in Lebensmittel stellte dies einen Schutz des Verbrauchers vor in der Dosierung möglicherweise problematischen Zusatzstoffen dar.Dies galt auch für Nahrungsergänzungsmittel. Darüber hinaus konnten z.B. Vitamine und Mineralstoffe als Arzneimittel oder als Medizinprodukte zugelassen werden und damit auch durch den Heilpraktiker ordnungsgemäß verordnet werden.

Hier den ganzen Artikel lesen: AMK-LMGB-TRAD-PHYTOS-2010-09-29


Kategorie: Aktuelle Mitteilungen.