Monatlich: Mai 2017

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Information der Arzneimittelkommission der deutschen Heilpraktiker (AMK) Transfusionsgesetz / Eigenblutprodukte (24.05.2017)

Durch die Überschneidungen des Arzneimittelgesetzes (AMG) mit dem Transfusionsgesetz (TFG) kommt es immer wieder einmal zu Diskussionen über die Einstufung von Eigenblutprodukten, bei der Patienten eine speziell aufbereitete Blutzubereitung injiziert wird. Blutzubereitungen sind Arzneimittel, und unterliegen somit dem Arzneimittelgesetz (AMG) § 13 Abs. 2b). Die Herstellung in der Heilpraktikerpraxis muss demnach bei den zuständigen Arzneimittelüberwachungsbehörden [...]

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Eigenblut in der Naturheilpraxis (04.05.2017)

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, auf der Basis eines Votums einer Arbeitsgruppe von leitenden Medizinalbeamten gibt es eine Feststellung, dass mit Ausnahme homöopathischer Eigenblutprodukte (nach Arzneibuch hergestellt), alle anderen Eigenblutprodukte die in der Heilpraktikerpraxis hergestellt werden, unter den Arztvorbehalt fallen sollen. Die Arzneimittelkommission der deutschen Heilpraktiker ist zusammen und im Auftrag der Heilpraktikerverbände dabei, diese [...]

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